Im Oktober 2019 wurde Campact vom Finanzamt für Körperschaften der steuerliche Status als gemeinnütziger Verein aberkannt.
Campact hatte sich in seiner Satzung auf die Förderung politischer Bildung und des demokratischen Staatswesens berufen. Diese beiden recht allgemeinen Zwecke sind vom Bundesfinanzhof massiv eingeschränkt worden. Für die breite Themenpalette, die Campact bearbeitet, fehlen außerdem zum Teil eigene, spezifische Zwecke in der Abgabenordnung. Dennoch ist die Arbeit von Campact selbstlos und findet im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung statt - ist also der Idee nach gemeinnützig. Campact setzt seine gemeinnützige Arbeit deshalb als Idealverein fort.
Die Gemeinnützigkeit wird jeweils für drei Jahre rückwirkend erteilt. Das ist bei allen gemeinnützigen Organisationen so. Ordnungsgemäß hat Campact Ende 2018 die Unterlagen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 eingereicht.
Alle bereits ausgestellten Zuwendungsbestätigungen, darfst Du beim Finanzamt einreichen, um Deine Steuerzahlungen zu reduzieren. Neue Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Förderbeiträge darf Campact e.V. aber nicht mehr ausstellen.
Wir hoffen, dass Du Campact trotzdem weiter unterstützt. Denn wir streiten weiter - für sozialen, ökologischen und demokratischen Fortschritt.