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Ist es nicht eine Verbesserung, dass die Schiedsgerichte in CETA nicht mehr vorgesehen sind? - Knowledgebase / Kampagnen und Positionen / Handelsabkommen - Support

Ist es nicht eine Verbesserung, dass die Schiedsgerichte in CETA nicht mehr vorgesehen sind?

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Die ursprünglich vorgesehenen privaten Schiedsgerichte (ISDS) wurden zwar durch ein neues so genanntes Investitionsgerichts-System (Investment Court System, ICS) ersetzt. Der Kern der Kritik bleibt jedoch unverändert bestehen: Ob “Schiedsgericht” oder “Investitionsgericht” – das System der Investor*in-Staat-Streitbeilegung ist eine Paralleljustiz, die nur von ausländischen Investor*innen, nicht aber von einheimischen Betrieben angerufen werden kann. Staaten würden möglicherweise für Gesetze verklagt werden, die im Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden. Und vor den geplanten Investitionsgerichten können Investor*innen Recht bekommen, auch wenn ordentliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht anders entscheiden.

Durch das Risiko, von Investoren zu Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt zu werden, sind Regierungen erpressbar. Geplante Regulierungen, zum Beispiel für den Verbraucher*innen- und Umweltschutz oder zur Stärkung von Arbeitnehmer*innenrechten, können auf diese Weise verhindert oder verzögert werden (“regulatory chill”).

Der Deutsche Richterbund kritisiert zudem, dass die finanzielle und fachliche Unabhängigkeit der Richter*innen nicht gewahrt ist. So sollen die Richter*innen beispielsweise auch leistungsabhängig bezahlt werden, d.h. sie bekommen für jeden Streitfall, in den sie involviert sind, eine Provision ausgezahlt. Sie hätten daher ein systematisches Interesse daran, dass möglichst viele Klagen vor die Gerichte gebracht werden und könnten dadurch in ihren Entscheidungen zugunsten der Investoren beeinflusst werden - schließlich sind diese als Einziges berechtigt, Klagen vor dem Investitionsgerichtssystem anzustoßen. 

Dies führt uns zum letzten Punkt: Da nur Investor*innen gegen Staaten klagen können, der umgekehrte Weg aber ausgeschlossen ist, stellt auch das erneuerte Investitionsgerichtssystem eine Einbahnstraße dar. Die Unternehmen haben Rechte, aber keine Pflichten. Wenn Investor*innen beispielsweise fundamentale Menschenrechte verletzen, können sie dafür nicht auf internationalem Wege verklagt werden.

Anschauliche Beispiele von gefährlichen Investor*innenklagen haben wir hier zusammengestellt: https://blog.campact.de/2016/09/rekordjahr-diese-5-konzernklagen-sollte-man-gesehen-haben/

https://blog.campact.de/2016/08/schiedsgerichte-das-verlockende-geschaeft-fuer-investoren/

http://10isdsstories.org/ (Englisch)

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