Zwar hat das Europäische Parlament am 15. Februar für das CETA-Abkommen gestimmt - doch weil es von der EU-Kommission als sogenanntes “gemischtes Abkommen” eingestuft wurde, reicht dies noch nicht aus: Damit CETA endgültig und vollumfänglich in Kraft treten kann, ist zusätzlich die Ratifikation durch alle 28 EU-Mitgliedsstaaten erforderlich. Doch da das EU-Parlament bereits zugestimmt hat, sind die Teile des CETA-Abkommens, die in der Kompetenz der EU liegen, seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Dagegen sind Bereiche, die der nationalen Gesetzgebung untergeordnet sind - wie bspw. das umstrittene Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ICS) - von dieser “vorläufigen Anwendung” ausgeklammert.
Die Phase der “vorläufigen Anwendung” kann Jahre dauern: Sie endet erst dann, wenn CETA von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, was zur vollständigen Inkrafttretung führen würde. Doch sie könnte auch durch das endgültige Scheitern des Abkommens beendet werden: Wenn die Ratifikation in nur einem der Länder scheitert, ist CETA damit Geschichte. Die Ratifikation ist in jedem Mitgliedstaat anders geregelt: In Deutschland entscheidet beispielsweise zunächst der Bundestag, dann der Bundesrat mit Mehrheit. Der Bundesrat benötigt hierfür mindestens 35 von insgesamt 69 Stimmen. Da sich Grüne und Linke wiederholt gegen das Abkommen positioniert haben und an zehn Landesregierungen beteiligt sind, sehen wir eine reelle Chance, CETA hier zu stoppen.
Ein weiterer Akteur, der die Phase der “vorläufigen Anwendung” stoppen könnte, ist das Bundesverfassungsgericht: Sollte es beschließen, dass das CETA-Abkommen oder Teile davon verfassungswidrig sind, wäre CETA damit Geschichte.