Wir wehren uns vor allem gegen die Aushöhlung unserer demokratischen Rechte als Wähler*innen. Diese sind in Art. 38 GG festgehalten, aber durch CETA bedroht: In dem Abkommen sind Expert*innengremien vorgesehen, die – anders als gewählte Parlamente – nicht ausreichend demokratisch legitimiert sind. Trotzdem sollen diese Gremien weitreichende Entscheidungen treffen: Sie würden den Vertrag nach seinem Abschluss stetig weiterentwickeln und auslegen. Dadurch werden Parlamente geschwächt und die demokratischen Rechte der Bürger*innen beschnitten.
Nach Art. 23 GG haben der Bundestag und die Bundesländer (durch den Bundesrat) außerdem ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten der Europäischen Union. Dieses Recht darf nicht durch außerdemokratische Gremien aufgeweicht werden. Art. 59 GG hält zudem fest, dass der Bundestag bei Verträgen, die die politischen Beziehungen Deutschlands regeln, mitwirken oder zustimmen muss.