Unser Bündnis hat lange und intensiv geprüft, ob es sinnvoll ist, eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA zu starten, wann genau der richtige Zeitpunkt der Einreichung ist und wie gut die Erfolgsaussichten sind. Unsere Entscheidung, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, ist erst nach ausführlichen Beratungen mit verschiedenen Fachleuten aus den Bereichen Völker-, Staats- und Verfassungsrecht gefallen.
Vor dem Verfassungsgericht können nicht all unsere Argumente vorgetragen werden, denn nicht alles, was wir politisch für falsch halten, ist verfassungsrechtlich auch verboten. Karlsruhe wird und kann nur überprüfen, inwieweit CETA den Identitätskern des deutschen Grundgesetzes verletzt.
Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens findest du hier: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/.